Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen
1. Der Fotowettbewerb "Ohne ihn …"
Ausrichter des Fotowettbewerbs "Ohne ihn…" vom 21. März 2011 bis zum 30. September 2011 sowie inhaltlich verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes ist die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Bundesverband e.V. (SDW) , Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn, Telefon 0228-9459830, Telefax 0228-9459831, E-Mail: , Web: www.sdw.de und der Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN), Platz der Vereinten Nationen 9, 53113 Bonn, Telefon 0228-921286-7, Telefax 0228-921286-9, E-Mail: fotowettbewerb@naturparke.de, Web: www.naturparke.de.Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW) ist ein anerkannter Naturschutzverband, der sich dem Waldschutz und der Waldbildung gewidmet hat. Seit 1947 setzen sich die Mitglieder vor Ort für den Schutz des Waldes ein und bieten ein umfangreiches Bildungsprogramm zum Wald und anderen Naturthemen an. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist eine Gemeinschaft von 25.000 Waldfreunden.
Der Verband Deutscher Naturparke (VDN) ist der Dachverband der Naturparke in Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1963 engagiert sich der VDN als gemeinnütziger Verein für die Interessen und den weiteren Ausbau der Naturparke in Deutschland.
Zielsetzung des Fotowettbewerbs "Ohne ihn…" ist es, fotografisch darzustellen, was in unserem Leben fehlen würde, wenn es keinen Wald geben würde. Gesucht werden Fotos, die dieses Thema aufgreifen, und die möglichst kreativ oder originell sind. Es kommt uns dabei weniger auf das fotografische Handwerk und die technische Qualität des Fotos an, sondern auf Ihren überraschenden Einfall, den ungewöhnlichen Blick oder die originelle Idee. Sie können die Bilder daher sowohl einfach mit Ihrer Handykamera als auch mit einer Profiausrüstung aufnehmen.
Der Fotowettbewerb ist Teil der Kampagne des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zum Internationalen Jahr der Wälder. Sie können Ihre Fotos im Wettbewerb einem breiten Publikum präsentieren und attraktive Preise gewinnen.
2. Wer darf Bilder hochladen und am Fotowettbewerb „Ohne ihn…“ teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Amateur- und Berufsfotografen ab 18 Jahren (nachfolgend Fotografen genannt, womit selbstverständlich auch Fotografinnen gemeint sind), die sich auf dem Internet-Foto-Portal fotowettbewerb.wald20011.de mit den dort abgefragten Daten registrieren sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Portal und für diesen Fotowettbewerb akzeptieren. Bei Personen unter 18 Jahren können sich die Erziehungsberechtigten registrieren und die Fotos hochladen. Bei dem Wettbewerb für Schulklassen stellen die Lehrer die Fotos ein.Mitarbeiter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Bundesverband e.V. (SDW), des Verbands der Deutschen Naturparke (VDN), der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sind davon ausgeschlossen, Preise zu erhalten.
3. Welche Bilder sind zum Fotowettbewerb „Ohne ihn…“ zugelassen?
Die für den Fotowettbewerb eingestellten Fotos sollen versuchen, fotografisch darzustellen, was in unserem Leben fehlen würde, wenn es keinen Wald geben würde. Gesucht werden kreative und originelle Fotos, die dieses Thema aufgreifen. Es kommt uns dabei weniger auf das fotografische Handwerk und die technische Qualität des Fotos an, sondern auf Ihren überraschenden Einfall, den ungewöhnlichen Blick oder die originelle Idee. Sie können die Bilder daher sowohl einfach mit Ihrer Handykamera als auch mit einer Profiausrüstung aufnehmen.Weitere Vorgaben hinsichtlich der Motive gibt es nicht. Die Anzahl der Bilder, die ein Fotograf für diesen Fotowettbewerb auf das Portal hochladen darf, ist unbegrenzt. Die Fotodateien sollen möglichst im jpg-Format gespeichert sein. Eine Auflösung von 300 dpi wäre wünschenswert, ist aber nicht Voraussetzung. Die maximale Bildgröße ist: 8.000 kb, die maximale Bildbreite: 4.000 Pixel, die maximale Bildhöhe: 4.000 Pixel. Erlaubte Dateitypen sind jpg, tif und png. Gerne können Sie Ihre Fotos mit einer erklärenden Bildunterschrift versehen.
Fotos, die den vorstehenden technischen Vorgaben nicht genügen sowie Fotos mit fragwürdigen bzw. rechtswidrigen Inhalten (z.B. politischer oder pornografischer Natur) sind nicht zugelassen. Jeder auf dem Internet-Foto-Portal registrierte User (sei es als teilnehmender Fotograf oder als registrierter Nutzer) hat die Möglichkeit, solche Fotos über einen entsprechenden Button an den Betreiber des Portals zu melden. Die Ausrichter behalten sich vor, Fotos nach eigenem Ermessen vom Portal zu entfernen sowie den Fotografen zu sperren und ihm ein virtuelles "Hausverbot" zu erteilen. Der Veranstalter wird den Fotografen hierüber per E-Mail informieren.
4. Abstimmung und Wettbewerbsteilnahme
Sie haben die Möglichkeit, sich als User im Foto-Portal oder über das App zu registrieren. Als registrierter User können Sie eigene Fotos zur Teilnahme am Fotowettbewerb auf das Portal hochladen, sich an der Wahl der Gewinnerbilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (per click and vote) beteiligen oder Bilder über einen so genannten "Melden"-Button als "unpassend" an den Betreiber des Portals melden.4. Abstimmung und Wettbewerbsteilnahme Publikumspreis
Sie haben die Möglichkeit, sich als User im Foto-Portal zu registrieren. Als registrierter User können Sie eigene Fotos zur Teilnahme am Fotowettbewerb auf das Portal hochladen, sich an der Wahl der Gewinnerbilder im Rahmen des Fotowettbewerbs (per click and vote) beteiligen oder Bilder über einen so genannten "Melden"-Button als "unpassend" an den Betreiber des Portals melden. Alleiniges Abstimmen (per click and vote) ist auch ohne vorherige Registrierung möglich..5. Gewinnerermittlung und Preise
Fotowettbewerb „Ohne ihn…“:Der Wettbewerb beginnt am 21. März und endet am 30. September 2011. Es findet ein zweistufiges Bewertungsverfahren statt. Zunächst können alle registrierten Nutzer abstimmen. Es wird je drei Monatssieger und drei Sieger über die Gesamtlaufzeit geben. Von den 30 Bildern, die im jeweiligen Monat von den Nutzern am besten bewertet wurden, wählt eine Jury die Top Ten aus. Die ersten drei davon erhalten Preise.
Die besten zehn Bilder der sechs Monate (insgesamt 60 Bilder) kommen in die Finalrunde. Aus diesen wählt die Jury am Ende die drei Gesamtsieger.
Die Gewinner erhalten folgende Preise:
Monatssieger
1. Preis: Kamera FUJIFILM FINEPIX HS10 im Wert von ca. 450 Euro
2. Preis: Olympus Mju-7040 Digitalkamera im Wert von ca. 200 Euro
3. Preis: Transporttasche mit Zubehör im Wert von ca. 80 Euro
Gesamtsieger
1. Preis: Eine Woche Naturerlebnis für 5 Personen
2. Preis: Fünf Tage im Baumhaus für 2 Personen
3. Preis: Ein Berlin-Wochenende für 2 Personen
Fotowettbewerb „Ohne ihn …“ für Schulklassen:
Der Wettbewerb für Schulklassen beginnt ebenfalls am 21. März und endet am 30. September 2011. Hier werden keine Monatssieger, sondern fünf Sieger über die Gesamtlaufzeit ermittelt. Es findet ein zweistufiges Bewertungsverfahren statt. Zunächst können alle registrierten Nutzer abstimmen. Die 30 Fotos, die von den registrierten Nutzern die meisten Sterne erhalten haben, werden einer Jury vorgelegt. Die Jury ermittelt daraus die fünf Gesamtsieger.
Die ersten drei Schulklassen erhalten folgende Preise:
1. Preis: Eine Woche Waldabenteuer für die gesamte Schulklasse und den Lehrer.
2. Preis: 2 Tage Waldabenteuer für die gesamte Schulklasse und den Lehrer.
3. Preis: Ein Kletterabenteuertag im Kletterpark für die gesamte Schulklasse und Lehrer.
Für alle drei Preise stehen verschiedene Orte in Deutschland zur Auswahl.
5. Gewinnerermittlung und Preise Publikumspreis
Der Wettbewerb beginnt am 28.Oktober und endet am 20.November 2011. Das Bild mit den meisten Bewertungspunkten gewinnt. Die Punkte werden dabei addiert. Es wird ein Preis an das Bild mit der höchsten Gesamtpunktzahl vergeben.Der Gewinner erhält folgenden Preis: Eine Reise nach Berlin für 2 Personen mit Anreise und 2 Übernachtungen.
Die Fotografen der Bilder mit den Plätze zwei bis fünf erhalten von uns ein kleines „Waldkulturerbe-Paket“, bestehend aus je einem Regenschirm, einer Film-DVD, einer Waldfibel und einem Holzkugelschreiber.
6. Nutzungsrechte
Alle für den Fotowettbewerb eingereichten Fotografien sind durch das Urheberrechtsgesetz zugunsten des jeweiligen Fotografen geschützt und dürfen außer im Rahmen der gesetzlich erlaubten Fälle, z.B. Privatkopie zum ausschließlich nicht-kommerziellen Gebrauch, nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet werden. Die Fotos dürfen auf den Webseiten der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, des Verbandes Deutscher Naturparke und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, jedoch nicht auf anderen Webseiten, auch nicht in Frames, eingebunden dargestellt werden. Eine Verletzung von Urheberrechten durch unerlaubte Nutzung fremder Fotos kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, aber auch strafrechtliche Konsequenzen haben.7. Welche Nutzungsrechte räumt der Teilnehmer ein?
Zielsetzung des Fotowettbewerbs "Ohne ihn…" ist es, fotografisch darzustellen, was in unserem Leben fehlen würde, wenn es keinen Wald geben würde.Damit unterstützen Sie als Teilnehmer am Fotowettbewerb die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. den Verband Deutscher Naturparke e.V., seine angeschlossenen Naturparke und das Bundesministerium für Ernährung; Landwirtschaft und Verbraucherschutz bei der Durchführung der Kampagne zum Internationalen Jahr der Wälder durch die Einräumung der Nutzungsrechte an Ihren Fotos im nachstehend beschriebenen Umfang.
Mit dem Einreichen der Fotos für den Wettbewerb und der Übertragung der Bilder auf das Internet-Foto-Portal fotowettbewerb.wald2011.de beziehungsweise über die App bestätigen Sie, dass Sie alleiniger Urheber der Fotos sind – die Fotos also selbst fotografiert haben – und dass Sie über alle Rechte an den Fotos verfügen, also auch die Zustimmung abgebildeter Personen zum Hochladen der Fotos auf unserem Foto-Portal eingeholt haben.
7a) Nutzungsrechte an allen eingereichten Fotografien
Als User räumen Sie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., dem Verband Deutscher Naturparke e.V., seine angeschlossenen Naturparke und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Recht ein, die hochgeladenen Fotos auf ihren Internetseiten zu präsentieren (online zugänglich zu machen). Sie haben das Recht und die Möglichkeit, Ihre Fotos während des Wettbewerbs vom Portal zu löschen, sofern die Fotos nicht im Rahmen des Fotowettbewerbs prämiert wurden.Wir weisen darauf hin, dass ein Download der Fotos von der Webseite aus technischen Gründen nicht verhindert werden kann und dass dies im Rahmen der Privatkopierfreiheit auch gesetzlich zulässig ist. Dieser Download ist jedoch nur in geringer Auflösung und damit in nicht druckfähiger Form möglich.
Die Fotografen der Fotos räumen der SDW, dem VDN und dem BMELV das zeitlich, räumlich und inhaltlich ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, diese Fotos in jeder bekannten Art und Weise für die Öffentlichkeitsarbeit und Marketingzwecke der SDW, dem VDN und dem BMELV zu nutzen. Hierzu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, die Ausstellung (z.B. in Museen), Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung und Onlinezugänglichmachung auf Webseiten, in Flyern, Broschüren, Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen durch die SDW, den VDN und das BMELV selbst oder in ihrem Auftrag und in ihrem Interesse durch von ihnen entsprechend lizenzierte andere Unternehmen, z.B. Buchverlage. Über jeden Abdruck seines Fotos wird der betreffende Fotograf von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW), dem Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) und dem Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie– bei Druckprodukten mit Zusendung eines Belegexemplars – informiert.
7b) Unterlizensierung
Die Verwendung der prämierten Fotos als Pressefotos durch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW), den Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) und dem Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ist zulässig. Das bedeutet, dass Zeitungen und Zeitschriften sowie Online-Nachrichtenseiten und Portalen die Nutzung der Fotos entgeltfrei zum Zweck der Berichterstattung gestattet werden kann.Eine Lizenzierung zu anderen als den Veranstaltern (VDN, SDW und BMELV) unmittelbar dienenden Interessen an andere Unternehmen oder Personen ist zulässig, wobei der Fotograf bei einer derartigen Lizenzierung von den erzielten Einnahmen nach seiner Wahl 50% ausbezahlt oder eine Spendenquittung erhält. Die Einräumung von Nutzungsrechten für Werbezwecke anderer Unternehmen oder Personen erfolgt bei Fotografien mit Personen nur bei Vorlag eines Modelreleases, welches auch die kommerzielle werbliche Verwendung der Fotografien abdeckt.
7c) Urheberpersönlichkeitsrecht
Die Fotos werden von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW), dem Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) inhaltlich weder bearbeitet noch verändert. Lediglich verwendungszweckbedingte technische Anpassungen und Änderungen sind zulässig.Die Verwendung der Fotos erfolgt mit einem Urhebervermerk, der den Namen des Fotografen, sofern er und in der Form wie er beim Hochladen der Fotos angegeben wurde, enthält und der um die Angabe „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V.“, "Verband Deutscher Naturparke e.V.", „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ beziehungsweise „SDW“, "VDN", „BMELV“ ergänzt werden darf.
8. Rechte am Motiv Ihrer Fotografien – Rechte Dritter
Sie stellen die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW), den Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese gegebenenfalls wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Bildnisrechten (Recht am eigenen Bild bei Personenaufnahmen), Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von den Usern übermittelten Fotos gegen die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW), den Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geltend machen.Personenaufnahmen dürfen nicht heimlich ohne oder gegen den Willen der abgebildeten Personen entstanden sein oder die Personen in privaten oder intimen Situationen zeigen. Bei Aufnahmen von Personen sollte Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit deren Einwilligung vorliegen, diese Fotos im Foto-Portal nach dessen Bedingungen hochzuladen. Bei Aufnahmen von Personen unter 16 Jahren bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, also in der Regel beider Elternteile.
9. Wie werden die Fotografien präsentiert?
Die Fotos werden auf dem Internet-Foto-Portal fotowettbewerb.wald2011.de, www.sdw.de und www.naturparke.de präsentiert. Jedes Foto wird mit Ihrem individuellen Beschreibungstext, dem Erstellungsdatum und dem Namen des Fotografen veröffentlicht. Sie willigen als Fotograf/ Fotografin insoweit auch in die Veröffentlichung Ihres Namens ein. Ihnen steht es frei, ein Pseudonym zu wählen. Die Fotos können von allen registrierten Usern des Portals bewertet werden, wobei jeder User jedes Foto nur einmal bewerten kann.10. Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Punkte aus den AGB für den Fotowettbewerb als ungültig herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen zum Internet-Portal im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Enthalten diese AGB für den Fotowettbewerb Lücken, so gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser AGB für den Fotowettbewerb vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorn herein bedacht.Gerichtsstand ist, sofern dies wirksam vereinbart werden kann, Bonn - ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Fotowettbewerb "Ohne ihn…"!
Ihre Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
Ihr Verband Deutscher Naturparke

























